Dichtheitskontrolle & Meldepflicht

Auszug aus Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung (ChemRRV) des Bundesamtes für Umwelt, sowie

Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen & Wärmepumpen

 

Die ChemRRV & Meldepflicht gilt für alle Kälteanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 3kg Kältemittel-Inhalt.

 

 

Kontrollverfahren

  • Druckprobe entsprechend Stand der Technik
  • Dichtheitskontrolle durch Fachperson (mit Fachbewilligung "Kältemittel")

Häufigkeit der Kontrolle

  • Kontrolle nach jedem Eingriff in Kältekreislauf, nach jeder Reparatur oder Wartung für an Ort gefertigte Anlagen

für an Ort gefertigte Anlagen

  • erste Dichtheitskontrolle 2 Jahre nach Inbetriebnahme
  • weitere Dichtheitskontrollen jährlich für an Ort gefertigte Kompaktanlagen

für werksgefertigte Kompaktanlagen (steckerfertige Geräte, Wärmepumpen)

  • erste Dichtheitskontrolle 6 Jahre nach Inbetriebnahme
  • zweite Dichtheitskontrolle nach weiteren 4 Jahren
  • weitere Dichtheitskontrollen nach weiteren 2 Jahren

Behebung von Undichtheiten

Sofort, falls nicht möglich, spätestens nach 8 Wochen

 

Was hat das für mich als Betreiber zu bedeuten?

 

Kälteanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 3kg fallen unter die ChemRRV und unterstehen der Meldepflicht. Diese Anlagen müssen aufgrund des hohen Treibhauseffektes in regelmässigen Abständen von einer Fachperson mit Kältemittel-Fachbewilligung auf Dichtheit kontrolliert werden. Diese Kontrollen müssen vom Betreiber der Anlage veranlasst werden.

 

Die Dichtheitskontrolle ist ein zentraler Teil der regelmässigen Wartung einer Anlage. Helfen Sie mit die Umwelt und ihr Portmonnaie zu schützen. Denn ein Kältemittelverlust führt früher oder später zum Ausfall der Anlage.

 

 

Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen auf Anfrage einen Wartungsvertrag. Wir übernehmen die Meldung Ihrer Anlage und kommen auf Sie zu, wenn wieder eine Kontrolle fällig ist.