Die ChemRRV & Meldepflicht gilt für alle Kälteanlagen und Wärmepumpen mit mehr als 3kg Kältemittel-Inhalt.
Anlagen mit mehr als 3kg Kältemittel müssen einmalig der Schweizerischen Meldestelle für Kälteanlagen & Wärmepumpen gemeldet werden und erhalten eine Vignette (unbegrenzte
Gültigkeit). Anhand der Meldung möchte das BAFU abschätzen wie viel umweltschädliches Kältemittel in Umlauf ist.